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TTDSG – Wirklich neu oder »Raider-Effekt«?


Im Mai 2021 hat der Bundestag das »Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien« (TTDSG) beschlossen.
Konkret geht es dabei nicht nur um Websites und Apps. Auch weitere Dienste der elektronischen Kommunikation wie Messenger, E-Mail und Videokonferenzsysteme fallen unter das neue Gesetz. Das TTDSG macht sich außerdem bereit für das »Internet of Things« (IoT) und konfrontiert daher alle webbasierten Technikansätze mit neuen gesetzlichen Anforderungen.
Grund genug also sich einmal genauer anzuschauen, welche Anforderungen beachtet werden müssen. Nutzen Sie mein kompaktes Webinar und informieren Sie sich über die neuen Regelungen.

Inhalt:
  • Was ist das TTDSG und was regelt es?
  • Wie hängt alles zusammen? TTDSG – DSGVO – ePrivacy-Verordnung – ePrivacy-Richtlinie?
  • Die Begrifflichkeiten des TTDSG.
  • Fernmeldegeheimnis – insbesondere private Nutzung betrieblicher E-Mail-Accounts.
  • Gehen uns Cookies weiter auf den Keks oder wird jetzt alles gut?
  • Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis (Was ist »unbedingt erforderlich«?)
  • Privacy Information Management System (PIMS) – Schluss mit Cookiebannern?​​​​​​​
​​​​​​​Das Webinar dauert ungefähr 1 Stunde.

Zielgruppe:
Kleine und mittelständische Unternehmen, Inhaber, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, IT oder Personal, interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren Unternehmensjuristen sowie Blogger und Podcaster.

Referent:
Andreas Riehn
Assessor jur.
Datenschutzbeauftragter* und -auditor*
*TÜV® Rheinland geprüfte Qualifikation

Ich berate seit 2011 durchgängig im Datenschutz. Meine praxisorientierte Expertise nutzen kleine und mittlere Betriebe aller Branchen, nicht zuletzt Start-Ups und Marketingunternehmen. Dabei liefere ich nicht nur das notwendige juristische Handwerkszeug, sondern auch technisch versierte Erfahrung.

​​​​​​​​​​​​​​Weitere Informationen und Webinare unter:
www.datenrecht.ACADEMY

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